I. Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt.
II. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 23.10.2023 erstellt bzw. überarbeitet.
III. Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
IV. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Kartenanwendung
- Beschreibung: Die verwendete Kartenanwendung zur Eingabe der UTM Koordinaten ist nicht barrierefrei.
- Rechtsgrundlage: BIKTG Bln §4 Abs. 4d
- Alternative: Wir empfehlen die Kontaktaufnahme. Unsere Beschäftigten werden Ihnen behilflich sein, die Inhalte in geeigneter Form zu erhalten. Sie können sich auch an die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit wenden.
Barriere: PDF-Dateien
- Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Alternative: Als Alternative empfehlen wir zunächst die Kontaktaufnahme. Unsere Beschäftigten werden Ihnen behilflich sein, die Inhalte in geeigneter Form zu erhalten. Sie können sich auch an die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit wenden.
V. Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.:
Name: Constanze Lorenz-Hefner
Vorsitzende Schwerbehindertenvertretung
E-Mail: Schwerbehindertenvertretung HLNUG
Oder melden Sie die Barriere über unser Formular
VI. Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT[at]rpgi.hessen.de
Durchsetzung beantragen